AT1-Anleihen der Credit Suisse: Totalabschreiber könnte ein Nachspiel haben

Die von den Schweizer Behörden angeordnete Abschreibung der Additional-Tier-1-Anleihen lässt viele Fragen offen und sorgt für internationale Kritik.

29. März 2023

Credit Suisse ZV

Plötzlich wertlos: Die AT1-Anleihen der Credit Suisse wurden im Zuge der Übernahme durch die UBS vollständig abgeschrieben und in Eigenkapital gewandelt. (Bild: ZV)

Im Zuge der Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS wurden die von der CS emittierten AT1-Anleihen auf null abgeschrieben. AT1 steht für «Additional Tier 1» und bezeichnet eine besondere Art des harten Kernkapitals, welches eine Bank aus regulatorischen Gründen in der Bilanz halten muss, um ihre risikoreichen Geschäfte abzusichern.

Die behördlich verordnete Abschreibung der AT1-Anleihen im Umfang von rund 16 Milliarden Franken sorgte national wie international für kollektives Stirnrunzeln. Auf einmal standen Anleihengläubiger, meist institutionelle Investoren, mit leeren Händen da, während CS-Aktionäre immerhin noch einen Restbetrag ihrer Investition geltend machen konnten. Ein Umstand, der in der Schweizer Finanzmarktgeschichte seinesgleichen sucht.

Verlustrangfolge der Kapitalinstrumente einer Bank

Bankkapitalstruktur (schematisch): Im Falle der CS-Rettung wurde mit der Wertloserklärung der AT1-Anleihen die Verlustrangfolge der Kapitalinstrumente nicht eingehalten. (Quelle/Grafik: HBL Asset Management)

In der Gläubigerrangordnung werden nämlich in der Regel AT1-Forderungen gegenüber dem «normalen» («common») Eigenkapital vorrangig behandelt (s. Grafik). Die Finma argumentiert, dass mit der Gewährung der staatlichen Finanzhilfen, die vertraglichen Bedingungen gegeben seien, um die AT1-Anleihen abzuschreiben. Diese Haltung sorgte in Fachkreisen für Kritik und Unverständnis. Angeblich würden Anwälte bereits Klagen vorbereiten. Das letzte Wort scheint noch nicht gesprochen.

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